Lehrer muss Bücher nicht selbst kaufen ...
Lehrer an öffentlichen Schulen müssen ihre Schulbücher nicht selbst bezahlen. Die Lehrerbesoldung sei auch nicht in Teilen zur Beschaffung von Arbeitsmitteln bestimmt, hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilbeschluss entschieden. Eine Verfügung der Bezirksregierung Münster, die einen Lehrer zum Kauf der Unterrichtsmaterialien verpflichten will, sei rechtswidrig, erklärte das Gericht. Hintergrund der Entscheidung ist, dass Schulbuchverlage und Buchhändler mehr und mehr darauf verzichten, Lehrern kostenlose Buchexemplare zur Verfügung zu stellen. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache müsse der Lehrer die Bücher nicht selbst kaufen, so das Gericht. (Az.:4 L 471/06)
Da hab ich doch also 30 Jahre was verkehrt gemacht. Wem darf/muss ich denn nun meine Quittungen einreichen, um Erstattung zu erbeten??
Kein Geld für Unfall auf Toilette ...
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer - und zwar im Job sowie auf dem Weg in die Firma und zurück. Der Schutz greift außerdem noch auf dem Hin- und Rückweg zur Toilette. Doch was dazwischen geschieht, ist reine Privatsache. Rutscht z.B. jemand bei der Benutzung der Toilette aus, zahlt die Versicherung nicht für eine notwendige Klinikbehandlung. (LSG Bayern, L 3 U 323/01 - 10/03)
Also Augen auf beim "Geschäftchen machen" ;-))
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